Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RheTroEis GmbH & Co.KG
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die Lieferung der Ware zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger Versand- und Lieferkosten, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich der Anbieter das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
3.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
4.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Ware an den Kunden oder einen Spediteur geht die Gefahr auf den Kunden über, dies gilt auch wenn der Transporteur durch den Anbieter beauftragt wurde.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum des Anbieters.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
5.3 Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns ab.
5.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund einen Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrages nur berechtigt, wenn die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Verkäufer bekannt zu geben.
5.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderung an den Käufer um mehr als 20 %‚ so sind wir auf Verlangen des Käufern oder eines durch Übersicherung den Verkäufern beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
5.6 Der Käufer trägt die Gefahr für die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Er ist verpflichtet, die Ware Sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Feuer, etc.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an uns ab und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns gelieferten, in unserem Eigentum stehenden Ware.
5.7 Sämtliche Verpackungsmaterialien sind und bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine regelmäßige Rückführung der aufgewendeten Verpackungsmaterialien stattfindet. Die durch den Rücktransport entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Sollte keine regelmäßige Rückführung durch den Kunden erfolgen, ist der Anbieter berechtigt, die ausstehenden Verpackungsmaterialien dem Kunden in Höhe den aktuelles Einkaufwertes in Rechnung zu setzen. Alternativ kann der Anbieter bei Zahlungsverzug Materialien auf Kosten des Kunden abholen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
6.2 Für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit der Ware entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
6.3 Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.4 Für Mängel, die den Wert der Ware oder ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, leisten wir nach unserer Wahl zunächst Nachlieferung oder Nachbesserung. Bei unerheblichen Mängeln können wir anstelle der Nacherfüllung Minderung gewähren.
7. Verwendung von Trockeneis
7.1 Trockeneis ist ein Produkt, das sachgerecht verwendet werden muss. Der Kunde verpflichtet sich, die Sicherheits- und Nutzungshinweise des Anbieters zu beachten.
7.2 Der Anbieter haftet nicht für unsachgemäße Verwendung oder Lagerung des Trockeneises durch den Kunden oder Dritte.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz. Für alle Rechtstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist ausschließlicher Gerichtstand unser Firmensitz und damit Rhede, Deutschland.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Rhede, 30.01.2025
RheTroEis GmbH & Co. KG
Brügger Esch 5 a
46414 Rhede
Vertreten durch:
RheTroEis Verwaltungs GmbH
Brügger Esch 5 a
46414 Rhede
Diese vertreten durch:
Stefan Bußkamp
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E-Mail: info@rhetroeis.de